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VG Ansbach, 31.01.2020 - AN 2 K 18.01544 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
- rewis.io
Prüfungsanfechtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 16.93
kalter Prüfungsraum - ÄAppO, Rücktritt, Chancengleichheit
Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2020 - AN 2 K 18.01544
Denn so würde ihm die Wahlmöglichkeit eröffnet, die gestörte Aufsichtsarbeit je nach ihrem Ergebnis gelten zu lassen oder zu wiederholen (BVerwG, U.v. 6.9.1995 - 6 C 16/93 - juris; BayVGH, B.v. 4.12.19 - 7 C 19.433 - nicht veröffentlicht). - BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92
Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen …
Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2020 - AN 2 K 18.01544
Danach muss er das Recht haben, substantiierte Einwände gegen die Bewertungen seiner Prüfungsleistungen bei der Prüfungsbehörde rechtzeitig und wirkungsvoll vorzubringen (BVerwG, U.v. 24.02.1993 - 6 C 35/92 - NVwZ 1993, 681). - BVerwG, 05.03.2018 - 6 B 71.17
Bewertung von Aufsichtsarbeiten; Bewertungsmaßstab des fachwissenschaftlichen …
Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2020 - AN 2 K 18.01544
Demgegenüber sind prüfungsspezifische Wertungen, die vor allem in der konkreten Benotung der Arbeit ihren Niederschlag finden, dem Beurteilungsspielraum und damit der Letztentscheidungskompetenz der Prüfer überlassen, sofern nicht gegen das Willkürverbot verstoßen wird (BVerwG, B.v. 5.3.2018 - 6 B 71/17 - juris).
- VGH Bayern, 04.03.2013 - 7 CE 13.181
Masterstudiengang "Elektro- und Informationstechnik"; zweite …
Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2020 - AN 2 K 18.01544
Macht der Prüfungsteilnehmer geltend, er habe seine Prüfungsunfähigkeit krankheitsbedingt nicht frühzeitig erkennen können, muss er hierfür ausreichende Nachweise in Form einer ärztlichen Bescheinigung erbringen, in der anhand konkreter Feststellungen nachvollziehbar dargelegt wird, dass er bis zum Abschluss der Prüfung nicht in der Lage war, die Beeinträchtigung seines Leistungsvermögens zu erkennen (BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 7 CE 13.181 - juris). - VGH Bayern, 28.08.2012 - 7 ZB 12.467
Prüfungsrecht; Praktischer Teil der staatlichen Prüfung in der Ausbildung in der …
Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2020 - AN 2 K 18.01544
Dazu gehören etwa Belege durch qualifizierte fachwissenschaftliche Äußerungen (BayVGH, B.v. 28.8.2012 - 7 ZB 12.467 - juris). - BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens …
Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2020 - AN 2 K 18.01544
Die im Klageverfahren erhobene Rüge des Klägerbevollmächtigten, dass die Bestehensgrenze im zivilrechtlichen Teil der Prüfung nicht den Anforderungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vom 14.3.1989 - 1 BvR 1033/82 - juris) entspreche, da bei Multiple-Choice-Prüfungen neben einer absoluten Bestehensgrenze von 60% auch eine relative Bestehensgrenze unterhalb des arithmetischen Durchschnittswertes richtiger Antworten der jeweiligen Prüfung angewandt werden müsse, greift hier nicht.
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2022 - 4 L 49/21
Besetzung des Prüfungsausschusses; Pflicht des Prüfers zur vollständigen …
Letzteres ist beispielsweise anzunehmen, wenn der Fehler sich in seinen Auswirkungen auf einen Teil der Prüfung beschränkt und ein Prüfungserfolg schon wegen der schlechten Leistungen in den anderen Prüfungsteilen ausgeschlossen ist (…vgl. Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, a. a. O. Rn. 490, 492; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 29. Februar 2012 - 9 S 2793/10 -, juris Rn. 11 ff.; VG Ansbach, Urteil vom 31. Januar 2020 - AN 2 K 18.01544 -, juris Rn. 35 f.). - VG München, 21.04.2021 - M 3 K 19.1748
Unzulässigkeit von Maluspunkten im Antwort-Wahl-Verfahren in einer Prüfung
Denn damit wird nicht der Wissenstand des Prüflings, sondern allenfalls seine Risikobereitschaft zum Raten beurteilt (…vgl. zum Ganzen OVG NRW, U.v. 16.12.2006 - 14 A 2154/08 - juris Rn. 45 und B.v. 11.11.2011 - 14 B 1109/11 - juris Rn. 11;… Fischer in Niehues/Fischer/Jeremias (Hrsg.), Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 588; wohl auch VG Ansbach, U.v. 31.1.2020 - AN 2 K 18.01544 - juris Rn. 34).